Datenschutzbeauftragter bereiten rechtliche Schritte gegen Facebook vor

10.11.2011

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Jahannes Casper will nach eigenen Angaben rechtlich gegen Facebooks Gesichtserkennung vorgehen. Facebook sei der Aufforderung nicht nachgekommen, die Gesichtserkennung an die europäischen und deutschen Datenschutzbestimmungen anzupassen. Dem Unternehmen droht ein Bußgeld sowie der Erlass einer Ordnungsverfügung.

Facebook, Datenschutz, Gesichtserkennung

Facebook und der Datenschutz - immer wieder ein Dorn im Auge (Bildquelle: Screenshot Facebook)

Casper ist gewissermaßen schon dafür bekannt geworden, dass er gegen Facebooks Datenschutzverletzungen vorgeht. In den letzten Monaten stand vor Allem der Like-Button in der Kritik. Diesmal geht es jedoch um die kürzlich eingeführte automatische Gesichtserkennung, die nach Ansicht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten nicht mit dem europäischen und Deutschen Datenschutzrecht vereinbar ist.

Facebooks Gesichtserkennungsfunktion kann Personen auf hochgeladenen Fotos identifizieren und dem jeweiligen Nutzer zuordnen. Dafür braucht das Unternehmen aber eine Datenbank, in der biometrische Daten der Nutzer gespeichert sind. Dafür hätte das Unternehmen nach europäischem und deutschem Recht sich aber die Einwilligung der Nutzer einholen müssen, was es aber versäumte.

Facebook hat nach der Aufforderung, die Datenschutzbestimmungen umzusetzen, angekündigt, eine Check-Box (Ankreuzhäkchen) einzuführen, mit der die Nutzer sich mit allen Nutzungsbedingungen einschließlich der Datenverwendungsrichtlinien einverstanden erklären müssen. Dem Datenschutzbeauftragten reicht dies aber nicht. Es sei "völlig unklar, ob und inwieweit die Nutzer im Rahmen dieser Datenverwendungsrichtlinien über die Gesichtserkennungsfunktion und die biometrische Datenbank informiert werden sollen. Außerdem soll dieses Verfahren offensichtlich nur für Nutzer gelten, die sich zukünftig bei Facebook registrieren. Von einer Lösung für die über 20 Millionen deutschen Nutzer, deren biometrische Daten bereits gespeichert sind, ist keine Rede mehr".

"Ein rechtmäßiger Einsatz der Gesichtserkennungssoftware bei Facebook erfordert die freiwillige Einwilligung der informierten Nutzer. Von den Nutzern, deren biometrische Gesichtsmerkmale bereits in die von Facebook betriebene Datenbank aufgenommen wurden, ist sie nachträglich einzuholen. Facebook ist offensichtlich nicht bereit, die erforderlichen Schritte zu gehen. Nach monatelangen Verhandlungen, die wir mit Facebook geführt haben, ist das Ergebnis enttäuschend. Weiterhin liegt ein Verstoß gegen europäisches und nationales Datenschutzrecht vor. Dieser muss nun abgestellt werden. Um künftig sicherzustellen, dass die neue Technologie der Gesichtserkennung in einer Weise eingesetzt wird, die das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Nutzer achtet, werden wir die uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente einsetzen. In Betracht kommen die Verhängung eines Bußgeldes wie auch der Erlass einer Ordnungsverfügung", so Casper.

Ob sich das milliardenschwere Unternehmen von einem Bußgeld abschrecken lässt, bleibt eher fraglich.

 

Von: Generalov

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