ELENA-Verfahren wird noch vor dem Jahresende eingestellt

07.11.2011

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie meldet in einer Pressemitteilung, dass das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) heute den Bundesrat passiert hat. Damit ist es sehr wahrscheinlich, dass das ELENA-Verfahren noch in diesem Jahr eingestellt wird.

Bildquelle: Wikipedia

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Philipp Rösler (FDP) meint dazu: "Die Einstellung ist eine gute Nachricht, vor allem für die durch ELENA besonders belasteten kleinen Unternehmen. Die Wirtschaft wird von der zuletzt bestehenden Doppelbelastung durch Papierbescheinigungen und elektronische Meldungen befreit. Es bietet sich nun die Chance, aus den bei ELENA gesammelten Erfahrungen zu lernen und ein praktikables und unbürokratisches Verfahren für die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten zu entwickeln. Eine vollständige oder teilweise Massenspeicherung von Daten wie im ELENA-Verfahren muss vermieden werden" (BMWi).

Die Einstellung des ELENA-Verfahrens, welches die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten durch den Arbeitgeber an eine zentrale Speicherstelle regelt, wurde zuvor im September 2011 bereits vom Bundestag beschlossen. Nachdem es nun auch noch durch den Bundesrat gekommen ist, muss es jetzt nur noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Mit der Verkündung des Gesetzes tritt es dann auch in Kraft. 

Arbeitgeber sind dann künftig von in ihrer elektronischen Meldepflicht befreit. Alle bisherigen ELENA-Daten werden gelöscht.

Von: Generalov

Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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