Erneute Aufregung um Facebooks Like-Button und Fanseiten
19.08.2011
Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert vertritt die Ansicht, dass Facebooks Like-Button sowie die Fanseiten gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht verstoßen. Er ruft alle Regierungsstellen und Webseitenbetreiber auf, ihre Aktivitäten bei Facebook einzustellen und droht mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein kommt "nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse [...] zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen. Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse.
Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen. Diese Abläufe verstoßen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. Es erfolgt keine hinreichende Information der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer; diesen wird kein Wahlrecht zugestanden; die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genügen nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen an gesetzeskonforme Hinweise, an wirksame Datenschutzeinwilligungen und an allgemeine Geschäftsbedingungen" (ULD).
Das ULD rät aber auch "normalen" Internetnutzern davon ab, Social-Plugins wie den Like-Button anzuklicken oder einen Account bei Facebook anzulegen. Die Profile seien personenbezogen, Facebook fordere seine Nutzer dazu auf, sich mit seinem Klarnamen anzumelden, heißt es weiterhin.
- Links:
- https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20110819-facebook.htm


