"Google Analytics": Probleme mit dem Datenschutz

11.01.2011

Das Tracking-Tool "Google Analytics", welches sich gut dazu eignet, die eigene Webseite statistisch auszuwerten, gerät zunehmend ins Visier der Datenschützer. Unternehmen, die das Tool einsetzen, droht sogar eine Klage. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine.

"Google Analytics" Logo

"Google Analytics" Logo

Monatelang führte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar Verhandlungen mit Google. „Leider mussten wir zu dem Ergebnis kommen, dass Google unseren Datenschutzanforderungen nicht entsprochen hat“ - so zitiert die F.A.Z. Caspar. Daher wurden die Verhandlungen wieder abgebrochen.

Für Webseitenbetreiber ist "Google Analytics" an sich ein praktisches Tool. Damit kann eine Webseite in vielerlei Hinsicht statistisch ausgewertet werden. Das kann durchaus helfen, beliebte von weniger beliebten Inhalten abzugrenzen oder die Besucher regional einzuordnen. Außerden erhält der Webmaster Informationen darüber, welche Browser und welche Betriebssysteme wie häufig verwendet werden, mit welchen Suchbegriffen die Seite gefunden wird und noch viel mehr. Mit Hilfe dieser Statistiken können die Unternehmen dann ihre Webseiten gezielt an ihre Zielgruppe anpassen und dadurch den Erfolg der Webseite verbessern.

Das sind alles Funktionen, die sicherlich sehr nützlich sind - wenn da nicht die Datenschutzproblematik im Weg wäre. Das hauptsächliche Problem besteht wohl darin, dass "Google Analytics" vollständige IP-Adressen an einen Server in den USA überträgt. Anhand der vollständigen IP-Adresse können Nutzer, vielmehr der Nutzerrechner, eindeutig identifiziert werden. Nach Meinung der Datenschützer ist dies aber nicht zulässig.

Anonymisierung möglich

Google bietet allerdings auch die Möglichkeit, IP-Adressen in anonymisierter Form zu sammeln und auszuwerten. Dies ist dadurch möglich, dass die letzen Stellen der Adresse weggelassen werden. Dadurch kann die Adresse trotzdem ungefähr lokalisiert, aber nicht mehr einem bestimmten Rechner zugeordnet werden. Damit ist eine sinnvolle statistische Auswertung immer noch möglich.

Außerdem stellt Google Erweiterungen für verschiedene Browser bereit, mit deren Hilfe Nutzer ihre Erfassung und Auswertung bei "Google Analytics" blockieren können. Allerdings gibt es diese Erweiterungen wohl noch noch nicht für alle gängigen Browser. So sind Nutzer der durchaus verbreiteten Browser Opera und Safari von dieser Möglichkeit ausgeschlossen.

Folgen für Webseitenbetreiber

Rechtliche Konsequenzen für Webseitenbetreiber sind noch nicht klar. Laut F.A.Z. könnte jedoch sogar ein "empfindliches Bußgeld" drohen, wenn die Software eingesetzt wird. Sogar ein Musterprozess wird wohl erwogen. Unternehmer sollten daher die rechtliche Situation genau beobachten und ihre Nutzung des Tracking-Dienstes anpassen. Die Anonymisierung der IP-Adressen ist eine Möglichkeit dazu.

 

[Update 14.01.2011:]

Wie nun bekannt wurde, hat der Hamburger Datenschutzbeauftragte seine eigenen Richtlinien nicht eingehalten. In dessen Internetauftritt wurde Trackingsoftware eingesetzt, die vollständige IP-Adressen speichert. Nach dieser peinlichen Erkenntnis wurde der Auftritt vom Netz genommen und wird vorübergehend auf eine andere Datenschutz-Seite (www.datenschutz.de) umgeleitet.

Mehr dazu unter:

http://www.golem.de/1101/80716.html

 

Von: Generalov

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