Profit im Netz - Zehn Jahre Online-Zeitungen: Wie sich in der Umsonstkultur des Internets nun doch Geld verdienen lässt
27.04.2005
Stick with ink and sink, prophezeien angelsächsische Kritiker des gedruckten Zeitungswortes gern und griffig: Wer bei der Tinte bleibt, wird untergehen. Zehn Jahre ist es her, daß in Europa und Übersee Zeitungsverlage ins Internet vorstießen, um den verheißungsvollen Online-Markt zu erobern. Der ersten Euphorie folgte eine vor allem betriebswirtschaftliche Ernüchterung. Nun keimt global wieder vorsichtiger Optimismus.
Bei der "New York Times", deren Website monatlich 14 Millionen Besucher zählt, wird darüber nachgedacht, den gesamten Online-Inhalt kostenpflichtig zu machen, nicht nur wie bisher das Archiv und einige Sonderdienste. Jean-Marie Colombani, Präsident der französischen "Le Monde", will 2005 "erstmals mit dem Internet Geld verdienen". Und auch der australische Medienmogul Rupert Murdoch ("The Sun", "The Times") wies dieser Tage vor amerikanischen Zeitungsredakteuren auf die wachsende Bedeutung des Internets für die Branche hin. Das Netz müsse genutzt werden, um den Journalismus zu verbessern und die Reichweite zu vergrößern, forderte er.
Mit bezahlten Inhalten indessen tun sich nicht nur deutsche Zeitungshäuser, die inzwischen bis auf einige Kleinstverlage komplett online vertreten sind, ausgesprochen schwer. Auch in den USA gelingt nur wenigen Publikationen wie etwa dem "Wall Street Journal" (700 000 Online-Abonnenten) der erfolgreiche Schritt zum paid content in der Umsonstkultur des Internets. Die renommierte "Los Angeles Times" erwägt gar, das Experiment "News gegen Geld" im Netz wieder rückgängig zu machen.
In Deutschland sind bezahlte Online-Abonnements eher ein Randphänomen - genau wie die "E-Papers", gewissermaßen ein Zwitter aus der Papier- und der Online-Ausgabe. Der Leser bekommt eine digitalisierte Eins-zu-Eins-Version des gedruckten Exemplars auf den heimischen oder Büro-PC. Von den 22 Tageszeitungen, die die Auflagenstärke ihrer E-Papers IVW-prüfen lassen, erreichen gerade vier mehr als 1000 Leser. Der Spitzenreiter, die Koblenzer "Rhein-Zeitung" (2800 Bezieher), bietet das E-Paper zum kleinen Preis ausschließlich ihren Abonnenten an.
Ein Gimmick, das niemandem wehtut. Weil im modernen Produktionsprozeß ohnehin alle Seiten digital vorliegen, gälten E-Papers als "Nischenprodukt mit dem Charme des billigen Abfalls", sagt Christoph Nogly, Multimedia-Referent beim Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Das Medium erlaube den Verlagen flexiblere Angebote etwa gegenüber Großkunden, die einen Teil ihres Abonnements als gedruckte Exemplare und weitere Ausgaben als E-Paper bekommen. Der niederländische "Volkskrant" geht auch bei Privatkunden einen Mittelweg: Wochentags kommt die Zeitung auf Wunsch als E-Paper, am Wochenende liegt die Druckausgabe im Briefkasten.
Vorzüge hat die Technik insbesondere bei solchen Blättern, die sich wie die "Neue Zürcher Zeitung" aus Prestigegründen einen defizitären weltweiten Einzelvertrieb per Luftpost leisten. Jeder E-Paper-Abonnent spart da reichlich Portokosten - und bekommt noch dazu eine aktuellere Ausgabe.
Während die (bescheidenen) deutschen E-Paper-Zahlen problemlos in die werberelevante IVW-Auflage einfließen, gilt die Erfassung und Bewertung von Online-Auftritten - nicht nur bei Zeitungen - noch als unausgereift. Das soll sich nun ändern. In den nächsten Tagen will die 2002 gegründete Arbeitsgemeinschaft Onlineforschung (Agof) ihre ersten regulären Quartalszahlen für Mitglieder und Lizenznehmer, darunter mehrere Großverlage, veröffentlichen. Anders als bisher werden dabei Reichweiten- und Nutzergewohnheiten auf der Basis eines Drei-Säulen-Modells ermittelt: durch die Anzahl der page impressions - der Seiten-"Klicks" -, ergänzt um Online-Befragungen und Telefon-Interviews.
In diesen Informationen soll sich der größte, hierzulande noch weitgehend ungehobene Schatz verbergen. Je mehr und aussagekräftigere Nutzerdaten Online-Anbieter über die Besucher ihrer Web-Seiten sammeln können, desto lukrativer für Werbekunden. Deutschland hinke in diesem Bereich noch deutlich hinterher, sagt BDZV-Experte Nogly. In den USA arbeitet der New Yorker Software-Entwickler Tacoda bereits mit neuen Systemen, die zielgruppenspezifisch Offerten im Internet lancieren. Die Links mit den Werbebotschaften landen dabei anhand ermittelter Nutzerprofile nur auf den Bildschirmen der jeweils passenden demographischen Gruppe. Nach Firmenangaben funktioniert das ohne Spion-Programme oder andere datenschutzrechtlich heikle Tricks. Weil die Kosten für solche Applikationen sich im sechsstelligen Dollarbereich bewegen, sei an einen Einsatz bei den meisten deutschen Zeitungsverlagen vorerst nicht zu denken, so Nogly. Die Amortisierung würde lange auf sich warten lassen.
Neben dem auch ohne genaue Zielerfassung wachsenden Web-Werbemarkt, rechnen sich für einige deutsche Zeitungen wie das "Handelsblatt" und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" im Netz schon jetzt Zusatzangebote wie etwa gebührenpflichtige Archive. Auch die Online-Kooperation der Hamburger "Zeit" mit dem Partnervermittler Parship gilt als lohnendes Geschäft für beide Seiten.
Wie man auch als kleiner Fisch des Zeitungs-Business' große Wellen im Internet schlagen kann, beweist das "Lawrence Journal World" aus dem US-Bundesstaat Kansas. Das Provinzblatt mit einer Auflage von 20 000 Exemplaren verzeichnet landesweite Zugriffe auf seine diversen Websites, die etwa für studentische Leser Kneipen-Barometer und Vorstrafen-Register von Football-Spielern bieten. Die Zeitung erscheint gedruckt und online, verschickt Nachrichten per SMS aufs Handy und sendet auch regionale TV-Programme im eigenen Kabelnetz - alles aus einem Newsroom, einer multimedial arbeitenden Redaktion. Für BDZV-Mann Nogly der Erfolgsschlüssel überhaupt: die Wechselwirkung von Print- und Online-Bereich im Zeitungsjournalismus. Dann steckt auch in der Tinte noch Zukunft.
Quelle: welt.de, 25.04.2005 - www.welt.de/data/2005/04/25/709387.html
Software-Anbieter darf Wartungsvertrag kündigen
Ein Software-Unternehmen ist nicht verpflichtet, die übernommene Wartung von Software zeitlich unbegrenzt wahrzunehmen. Das entschied das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) in einem am heutigen Montag bekannt gewordenen Urteil. Vielmehr dürfe das Unternehmen aus dem Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen aussteigen. Die Vereinbarung eines solchen Kündigungsrechts sei nicht rechtswidrig (Az.: 1 U 1009/04).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Unternehmens gegen einen Bauunternehmer statt. Das Unternehmen hatte an den beklagten Bauunternehmer Fachsoftware für das Baugewerbe verkauft. Zugleich schlossen die Beteiligten einen Wartungsvertrag ab, in dem sie auch eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf eines jeden Vertragsjahres vereinbarten. Als das Software-Unternehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch machte, wandte der Bauunternehmer ein, die Kündigung sei unzulässig. Er sei auf die Wartung angewiesen. Um seiner Auffassung Nachdruck zu verleihen, verweigerte er die Bezahlung bereits erbrachter Wartungsarbeiten.
Das OLG verpflichtet den Bauunternehmer jedoch zur Zahlung. Denn die Richter sahen keine rechtliche Grundlage, die dem Kündigungsrecht des Software-Unternehmens entgegenstehen könnte. Solche Wartungsverträge dürften nur dann nicht gekündigt werden, wenn etwa schon bei deren Abschluss erkennbar sei, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Wartungsbedarf bestehe wie etwa vor vier Jahren die Euro-Umstellung. Solchen Verpflichtungen könne sich das Unternehmen dann nicht durch eine Vertragskündigung entziehen.
Quelle: timekontor.de, 21.04.2005 - www.timekontor.de/enterprise/news/artikel/37785.html

