Standards für den Anbietervergleich bei breitbandigen Netzzugängen

21.12.2005

Die Bundesnetzagentur hat die Definitionen und Messvorschriften für Qualitätskennwerte für breitbandige Netzzugänge in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Qualitätskennwerte können dem Verbraucher objektive und vergleichbare Informationen zur Verfügung stellen. Damit werden Transparenz und Nachweisbarkeit der angebotenen Leistungen breitbandiger Netzzugänge gefördert und der Qualitätswettbewerb gestärkt.

Die Bundesnetzagentur ruft die Anbieter breitbandiger Netzzugänge zur freiwilligen Erhebung und Veröffentlichung der Qualitätskennwerte, wie z. B. Bereitstellungsfrist, Termintreue und Datenübertragungsrate, auf. Verbrauchern wird empfohlen, die Qualitätskennwerte zu vergleichen bzw. nachzufragen.

Qualität und Preis sind Schlüsselfaktoren in einem Wettbewerbsmarkt. Nach der Universaldienstrichtlinie der EU sind der Öffentlichkeit angemessene und aktuelle Informationen über die Qualität der Telekommunikationsdienstleistungen zugänglich zu machen. Endnutzer sollen durch die Veröffentlichung in die Lage versetzt werden, bewusste Entscheidungen zu treffen, sodass sie den Wettbewerb in ihrem Sinne beeinflussen können. Hierzu ist es unabdingbar, dass entsprechende Standards vorhanden sind, die eine Grundlage für vergleichbare und nachvollziehbare Qualitätsinformationen bilden.

Die Bundesnetzagentur kommt diesen Grundgedanken mit der Festlegung von Definitionen und Messvorschriften für Qualitätskennwerte für breitbandige Netzzugänge nach.

Im Übrigen stehen die Qualitätskennwerte im Einklang mit den beim European Telecommunications Standards Institute (ETSI) veröffentlichten Parametern. Die zugehörigen ETSI Guides können unter pda.etsi.org/pda/queryform.asp unentgeltlich abgerufen werden.

Von: eCOMM

Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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