eBusiness-Recht: eMail-Bestätigung ist keine Vertragsannahme

16.11.2005

Eine aktuelle Entscheidung des Landesgerichts Hamburg hat die Entscheidung der Vorinstanz revidiert: Die Eingangsbestätigung bei einer elektronischen Bestellung stellt keine Vertragsannahme dar, wie sie für den elektronischen Geschäftsverkehr gesetzlich geregelt ist.

Mit der Bestätigungsmail wird nur der Eingang der Bestellung bestätigt, die im BGB für den elektronischen Geschäftsverkehr vorgeschrieben ist.

Von: eCOMM

Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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