Wer haftet bei verschwundener Versandware?

16.11.2005

Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, Betreiberin des Internet-Mustershops legalershop.de, weist in einer aktuellen Mitteilung auf die Rechtslage beim Versand von Verbrauchsgütern hin. Die Situation unterscheidet sich nämlich bei stationärem und Online-Kauf.

Beim Kauf im stationären Handel und anschließendem Versand der vor Ort gekauft ware, liegt die Verantwortung für die verschickte Ware beim Verkäufer, bis sie beim Käufer angekommen ist. Geht die Ware beim Versand verloren oder wird beschädigt, muss der Käufer nicht zahlen und darf sogar verlangen, dass sie erneut verschickt wird.

Anders ist die Situation hingegen beim reinen Versand- und Onlinehandel: Hier wird davon ausgegangen, dass der Käufer den Versand der Ware implizit verlangt und damit auch die Verantwortung dafür trägt. Dabei genügt es nach § 447 BGB, wenn der Verkäufer die Kaufsache ordnungsgemäß verpackt und an eine "geeignete Transportperson" übergibt.
Freilich bieten viele Online- und Versandhändler weiterreichende Transportgarantien und -versicherungen an.

Auch Ebay-Verkäufer sind laut einer aktuellen Entscheidung des Landesgerichts Berlin durch die Geschäftsbedingungen von Ebay bis zur Übergabe der Ware an den Käufer für diese verantwortlich.

Von: eCOMM

Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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