Elektronischer Rechtsverkehr beim Bundesarbeitsgericht ermöglicht

28.02.2006

Zum Kabinettsbeschluss der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesarbeitsgericht beschlossen. Ab dem 1. April 2006 kann der Schriftverkehr mit dem Bundesarbeitsgericht in elektronische Form abgewickelt werden.

Mit der Verordnung wird die erforderliche Rechtsgrundlage für diesen modernen zusätzlichen Kommunikationsweg geschaffen, von dem die Gerichts- und Verfahrensbeteiligten profitieren werden. Für alle Verfahren können vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, Anträge und Erklärungen der Parteien sowie Auskünfte, Aussagen, Gutachten und Erklärungen Dritter elektronisch eingereicht werden.

Die Schriftsätze sollen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur

nach dem Signaturgesetz versehen werden. Diese Signatur stellt sicher, dass das Dokument auch tatsächlich authentisch ist. Für den Eingang der elektronischen Post richtet das Bundesarbeitsgericht ein elektronisches Gerichtspostfach ein.

Die erforderliche Zugangs- und Übertragungssoftware steht ab dem 1. April

2006 auf der Internetseite des Bundesarbeitsgerichts (www.bundesarbeitsgericht.de) zur Verfügung.

Von: eCOMM / BMAS

Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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