BGH-Urteile zu Preis- und Umsatzsteuerangaben - ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker

26.10.2007

In der Oktober-Ausgabe des ECC-Rechtstipps geht Rechtsanwalt Rolf Becker auf eine aktuelle Entscheidung der Rechtsprechung zum Thema Versandkostenangaben ein.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Elektronikkette Mediamarkt, die im Jahr 2006 eine Vielzahl von Online-Händlern abmahnte, da diese nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, die Angaben zu den Versandkosten in unmittelbarer Nähe des Preises in ihrer Werbung angezeigt hatten. Nun hat kürzlich der Bundesgerichtshof darüber entschieden und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Versandkosten- und die Mwst.-Angabe nicht unbedingt zu der Preisangabe in jeder Werbung gehören bzw. auf der gleichen Seite wie die Preisangabe zu finden sein müssen. Die Richter machten deutlich, dass Angaben zur Umsatzsteuer sowie zu den Versandkosten z. B. auf der Detailseite der Produktbeschreibung durchaus ausreichen. Bezüglich dieser Kosten sei dem Internetnutzer bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfallen.

Ausführliche Informationen zu diesem und einem weiteren Urteil zur Platzierung des Mwst.-Hinweises erhalten Sie in der aktuellen Ausgabe des ECC-Rechtstipps von Rechtsanwalt Rolf Becker. Dieser enthält zudem eine weitere wichtige Entscheidung zur Angabe von Gewährleistungsinformationen.

Von: E-Commerce-Center Handel (ECC Handel)

Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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